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MAGAZIN

GLEICHE ARBEIT HEIßT NICHT GLEICHER LOHN

© KLARA! (07.06.07)


Ökonomie

Über die ungerechte Bewertung zwischen Männer- und Frauenarbeit

Die Tatsache, dass Frauenarbeit geringer bewertet wird als Männerarbeit, hat eine lange Tradition. Und mit dieser wurde leider noch längst nicht gebrochen. Die Entwicklungspartnerschaft KLARA! setzt sich für Equal Pay am Arbeitsmarkt ein.



KLARA! Freecard Nr. 4

bwohl durch das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und europäische Recht festgelegt ist, dass Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt erhalten müssen, schaut die Praxis häufig anders aus. Vor dem Hintergrund der praktischen Umsetzung des Prinzips "gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit" wird Arbeitsbewertung als wichtiges Instrument erachtet. Eine Grundfrage ist, inwieweit der Wert der Arbeit danach bestimmt wird, was eine Person an einem Arbeitsplatz zu tun hat - anforderungsbezogen - oder danach, was diese Person gelernt hat - qualitätsbezogen - (siehe: "Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Arbeitsorganisation" vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Wien 2003). Abgesehen von Anforderung und Qualität werden jedoch Tätigkeiten und Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, nach wie vor schlechter bewertet und schlechter bezahlt.

Die Wurzeln liegen in der Geschichte

"Das hat viel mit der sozialen Geschlechterklassifikation und der damit verbundenen Arbeitsteilung zu tun", meint Drin. Elke Lujansky-Lammer, Gleichbehandlungsanwältin für Frauen und Männer in der Arbeitswelt vom Regionalbüro Steiermark, "die sich ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts veränderten. Während die Männer begannen, im Zuge der industriellen Revolution ihre Arbeitskraft außerhalb des Wohnbereichs anzubieten, wurde der Frau der Familienbereich zugeordnet. Der Blick richtete sich auf den Mann als Norm. Das zieht sich bis heute durch." So heißt es in "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen" (Wien 2004), dass der Wert einer Arbeit meist als etwas Selbstverständliches betrachtet und nicht hinterfragt wird. Dabei gelten für eine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung folgende Grundbedingungen:

  • Die Bewertung der Arbeit, der Anforderung am Arbeitsplatz - nicht der Person
  • Die Beurteilung des Inhalts der Arbeit - nicht der Bezeichnung des Arbeitsplatzes (wie Chefkoch-Hilfsköchin)
  • Ein Aufschlüsseln des gesamten Arbeitsinhaltes, der für einen Arbeitsplatz von Bedeutung ist
  • Die Beachtung von "unsichtbaren" Arbeitsanforderungen, die bisher kaum erkannt und berücksichtigt wurden - vor allem in Zusammenhang mit typischen Frauenarbeitsplätzen
  • Die übergreifende Vergleichbarkeit der Bewertungen.

Ungleiche Bewertung - ungleicher Lohn

Unterbewertungen von Tätigkeiten führen oft zu benachteiligenden Lohnverhältnissen (siehe: "Mit gutem Beispiel voran" - Wir. Die Metallerinnen, Wien 2003). Aufgrund der sowohl im Alltagsverständnis als auch in der Arbeitswissenschaft geltenden Annahme, Frauen seien für "leichte" Arbeit besser geeignet als Männer, wird der Umkehrschluss gezogen, Frauenarbeit sei generell leichte Arbeit. In diesem Zusammenhang wird "Arbeitsschwere" mit schwerer dynamischer Muskelarbeit gleichgesetzt. Andere Erscheinungsformen von Arbeitsschwere, die sehr häufig an Frauenarbeitsplätzen in der Produktion zu finden sind, wie einseitig dynamische Muskelarbeit (diese sind speziell für Maschinenarbeitsplätze charakteristisch) und statische Muskelarbeit sowie auch wiederholtes Heben kleiner Gewichtsmengen (zum Beispiel bei Arbeiten als KassierIn) werden vernachlässigt. Ebenso gänzlich vernachlässigt werden Anforderungen wie die geistig-nervliche Belastung (z. B. durch Arbeit unter Zeitdruck, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistungen, Monotoniebelastung und Reaktionsschnelligkeit etc.) durch eine Tätigkeit. Unbeachtet bleiben auch psychische und physische Herausforderungen, die zum Beispiel Tätigkeiten in Pflegeberufen charakterisieren.

Veränderungen sind gefragt!

Laut Lujansky-Lammer gibt es in punkto diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung wenig Schub in eine bessere Richtung, obwohl es innovative Modelle gibt, wie zum Beispiel ABAKABA (Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten nach Katz und Baitsch oder das FABA-System (FABA =Faire Bewertung von Arbeit, in "Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Arbeitsorganisation", Wien 2003).

Auch die Entwicklungspartnerschaft "KLARA! Netzwerk für Equal Pay und Gendergleichstellung am Arbeitsmarkt" setzt sich im Rahmen einzelner Teilprojekte mit dem Thema Arbeitsbewertung auseinander. Im Teilprojekt Equal Pay-Forum etwa diskutieren österrreichweit ExpertInnen über Hindernisse und Strategien für Equal Pay - die Ergebnisse wurden nun in einem Folder zusammengefasst sowie auf der Homepage netzwerk-frauenberatung.at/klara veröffentlicht. Mit Aussagen zum Thema Einkommensgerechtigkeit, bezahlte/unbezahlte Arbeit und Arbeitsbewertung beschäftigen sich auch der Film "Frauen verdienen mehr" sowie die gleichnamige Wanderausstellung - beide sind kostenlos im Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen anzufordern.

In KLARA! arbeiten elf öffentliche und private Einrichtungen mit langjähriger Erfahrung in der Arbeitsmarkt- und Gleichstellungspolitik, unter Ihnen auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft, zusammen. KLARA! wird vom ESF und BMWA im Rahmen des EU-Programmes EQUAL finanziert.

Projektdauer: 01. Juli 2005 bis 30. Juni 2007




Gesamtkoordination
Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen
Stumpergasse 41-43/II/R3
A-1060 Wien
Tel: +43 1 595 37 60
Fax: +43 1 595 37 61
E-Mail: ep.klara@netzwerk-frauenberatung.at
Web: www.netzwerk-frauenberatung.at/klara



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