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Gästin
         
         
        
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*Eil-Unterschriftenaktion Aylin Korkmaz


hexenkessel
23.04.10 08:56


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wir bitten Sie in einem dringenden Fall um Unterstützung. Aylin Korkmaz
wurde am 21.
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November 2007 brutal von ihrem Ex-Ehemann mit 26 Messerstichen
niedergestochen.
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Lebensgefährlich verletzt, überlebte sie nur knapp. Ihr ganzer Körper
war übersäht mit tiefen
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Schnittwunden, ein Ohr zerfetzt und der Kiefer ausgerenkt. Trotz der
zahlreichen Operationen sind die Narben sichtbar geblieben, lebenslang
bleibt sie gekennzeichnet von ihm. Ihr Verbrechen? Sie hatte angeblich
seine "Ehre" verletzt.
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Der Täter Mehmet K. bekommt eine Strafmilderung und wird zu 13 Jahren Haft
verurteilt. Der kulturelle Unterschied des Täters sei zu berücksichtigen,
außerdem wären die gesundheitlichen Folgen "erstaunlich gering".
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Im Urteil heißt es dazu:
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"(...)Dagegen hat der Angeklagte nicht aus niedrigen Beweggründen
gehandelt. (...)
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(...) Auf der anderen Seite hat die Kammer die erstaunlich geringen Folgen
der
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Tat bei der Geschädigten berücksichtigt, die zwar dauerhaft entstellt
bleiben und
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mit den erheblichen psychischen Belastungen der Tat zu kämpfen haben wird.
Dennoch sind... deutlich schlimmere Folgen denkbar..."
-
(...) Die Tatsache, dass sie aber tatsächlich mit ihren Kindern weiter
leben kann,
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der Erfolg der Tat mithin ausgeblieben ist, hat die Kammer letztlich dazu
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bewogen, von der Milderungsmöglichkeit Gebrauch zu machen."
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Nach dem Absehungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 2.6.2009
und der ausländerrechtlichen Ausweisungsverfügung vom 23.09.2009 wird
Mehmet Korkmaz im Mai 2014 nach nur 6,5 Jahren Haft in die Türkei
abgeschoben. In der Türkei wäre er jedoch nach § 456a StPO ein freier
Mann.
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Es ist zu befürchten, dass der Täter auf illegalem Wege wieder nach
Deutschland einreist und erneut versucht, seine Ex-Frau umzubringen.
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Die juristischen Möglichkeiten, gegen eine Abschiebung und damit
Freilassung von Mehmet K. vorzugehen, sind ausgeschöpft, das Urteil ist
rechtskräftig. Wenn allerdings ein öffentliches Interesse nachgewiesen
wird, könnte die Abschiebung bzw. Haftentlassung verhindert werden. Daher
möchten wir möglichst viele Unterschriften sammeln, um das öffentliche
Interesse an diesem Fall aufzuzeigen.
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Mit Ihrer Unterschrift können Sie ganz konkret mithelfen, Aylin Korkmaz
und ihre drei Kinder vor erneuten Angriffen ihres Ex-Mannes zu schützen.
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Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Unterschriftenaktion
unterstützen.
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Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten, sich an unserer Aktion zu
beteiligen: Sie können direkt online auf unserer Homepage unter
http://www.frauenrechte.de/tdf/index.php?option=com_akoforms&func=showform&formid=12&Itemid=126
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unterschreiben und/oder Listen für Unterschriften ausdrucken,
Unterschriften sammeln und diese bis zum 1.12.2010 an TERRE DES FEMMES,
Postfach 25 65, 72015 Tübingen schicken.
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Die Unterschriften werden wir voraussichtlich im Dezember 2010 der
Staatsanwaltschaft Baden-Baden überreichen.
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Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe – auch im Namen von Aylin
Korkmaz!
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Mit vielen Grüßen
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Friede Mutimba, Referentin Eilaktionen/Einzelfallhilfe
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Myria Böhmecke, Referentin Gewalt im Namen der Ehre
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P.S. Die Unterschriftenliste schicken wir Ihnen anbei mit. Falls Sie
Schwierigkeiten beim Öffnen der Datei haben, können Sie die Liste auch
auf unserer Homepage unter
http://www.frauenrechte.de/tdf/index.php?option=com_content&task=view&id=1253&Itemid=126
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ausdrucken.
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